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Allgemeine Geschäftsbedingungen der anacision GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen im Sinne des Art. 4 KI-VO

Stand: 01.09.2021

1. Geltungsbereich    
1.1 Die­se All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den: Ge­schäfts­be­din­gun­gen oder AGB) gel­ten für die Er­brin­gung von Be­ra­tungs- und Dienst­leis­tun­gen, durch die ana­ci­si­on GmbH (im Fol­gen­den: ana­ci­si­on).    
 
1.2 Ent­ge­gen­ste­hen­de, er­gän­zen­de oder ab­wei­chen­de Be­stim­mun­gen des Kun­den wer­den auch dann nicht Ver­trags­in­halt, wenn ana­ci­si­on die­sen nicht ge­son­dert wi­der­spro­chen hat. Im Fal­le ei­nes Wi­der­spruchs be­hält sich ana­ci­si­on vor, das An­ge­bot zu­rück­zu­zie­hen, ohne dass ge­gen­über ana­ci­si­on An­sprü­che ir­gend­wel­cher Art er­ho­ben wer­den kön­nen. Dem for­mu­lar­mä­ßi­gen Hin­weis des Kun­den auf ei­ge­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen wird hier­mit aus­drück­lich wi­der­spro­chen.

1.3 Die­se Ge­schäfts­be­din­gun­gen gel­ten auch für die vor­ver­trag­li­chen Be­zie­hun­gen zwi­schen ana­ci­si­on und dem Kun­den (im nach­fol­gen­den ge­mein­sam: die Par­tei­en). Von ana­ci­si­on dem Kun­den vor­ver­trag­lich über­las­se­ne Ge­gen­stän­de (z. B. Vor­schlä­ge, Kon­zep­te, Test­pro­gram­me) sind geis­ti­ges Ei­gen­tum der ana­ci­si­on; sie dür­fen we­der ver­viel­fäl­tigt noch Drit­ten zu­gäng­lich ge­macht wer­den. Wenn kein Ver­trag dies­be­züg­lich zu­stan­de kommt, sind sie zu­rück­zu­ge­ben oder zu lö­schen und dür­fen spä­tes­tens nach der Be­en­di­gung der Ver­hand­lun­gen nicht mehr be­nutzt wer­den. Eine Haf­tung sei­tens ana­ci­si­on für sol­che Ge­gen­stän­de ist aus­ge­schlos­sen.        

2. Vertragsschluss und Schriftform
Eine ver­trag­li­che Ver­pflich­tung geht ana­ci­si­on grund­sätz­lich nur ein, wenn Art und Um­fang von Leis­tung und Ge­gen­leis­tung von bei­den Sei­ten schrift­lich fest­ge­legt wor­den sind. Die Be­stim­mun­gen der Ein­zel­ver­ein­ba­run­gen ha­ben bei Wi­der­sprü­chen Vor­rang vor die­sen AGB. So­fern die Schrift­form auf­grund zwin­gen­der ge­setz­li­cher Vor­schrif­ten nicht vor­ge­schrie­ben ist, ge­nü­gen di­gi­ta­le Ab­bil­der ei­nes un­ter­schrie­be­nen Do­ku­ments, die per E-Mail über­mit­telt wer­den, dem Schrift­for­mer­for­der­nis die­ser Ge­schäfts­be­din­gun­gen. Spä­te­re münd­li­che Ände­run­gen und Er­gän­zun­gen wer­den erst wirk­sam, wenn sie da­nach durch die Par­tei­en schrift­lich be­stä­tigt wor­den sind. Das Glei­che gilt für alle Wil­lens­er­klä­run­gen, ins­be­son­de­re Be­an­stan­dun­gen, Mah­nun­gen und Män­gel­rü­gen im Rah­men der Ver­trags­be­zie­hun­gen. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, das An­ge­bot der ana­ci­si­on sorg­fäl­tig auf Rich­tig­keit und Zweck­mä­ßig­keit zu prü­fen. Leis­tun­gen, die im Lie­fer­um­fang nicht ex­pli­zit er­wähnt sind, sind nicht Teil des An­ge­bots.     
 
3. Nutzungsrechte        
3.1 Nut­zungs­rech­te an In­di­vi­dual­leis­tun­gen      
3.1.1 An den er­brach­ten Leis­tun­gen räumt ana­ci­si­on dem Kun­den das aus­schließ­li­che, zeit­lich, sach­lich und räum­lich un­be­schränk­te und über­trag­ba­re Recht für alle be­kann­ten Nut­zungs­ar­ten ein­schließ­lich des Rech­tes zur Ver­än­de­rung ein.

3.1.2 An den von ana­ci­si­on im Leis­tungs­er­geb­nis ver­wen­de­ten Mo­del­len, Al­go­rith­men und Kon­zep­ten so­wie an Soft­ware und de­ren Er­wei­te­rung, die ana­ci­son auch an Drit­te li­zen­ziert, er­hält der Kun­de ein ein­fa­ches, nicht aus­schließ­li­ches Nut­zungs­recht.

3.1.3 ana­ci­si­on ver­zich­tet bei in­di­vi­du­ell für den Kun­den er­stell­ten Leis­tun­gen auf Ur­he­ber­per­sön­lich­keits­rech­te, ins­be­son­de­re auf das Recht der Ur­he­ber­be­nen­nung, des Zu­gangs zum Werk und der Rech­te ge­gen Ver­un­stal­tung        

3.2 Nut­zungs­rech­te im Rah­men ei­ner Ent­wick­lungs­ko­ope­ra­ti­on
3.2.1 An Leis­tun­gen, die ein­zel­ver­trag­lich im Rah­men ei­ner Ent­wick­lungs­ko­ope­ra­ti­on ver­ein­bart wer­den, er­hält der Kun­de ein ein­fa­ches, nicht aus­schließ­li­ches, zeit­lich, ört­lich und räum­lich un­be­schränk­tes Nut­zungs­recht. Wei­ter­ge­hen­de ver­mö­gens­recht­li­che Be­fug­nis­se des Kun­den, ins­be­son­de­re jed­we­de Art von Ver­mark­tung oder Ver­wer­tung ge­gen­über Drit­ten wie Über­tra­gung, Ver­mie­tung, Ver­lei­hung, Ver­äu­ße­rung, Un­ter­li­zen­zie­rung oder sons­ti­ge Wei­ter­ga­be an Drit­te, sind un­zu­läs­sig.           

3.3 Im Fall der Lie­fe­rung bzw. zur Ver­fü­gung­stel­lung von Soft­ware Drit­ter gel­ten aus­schließ­lich die Li­zenz­be­stim­mun­gen Drit­ter.

3.4 ana­ci­si­on er­hält an den vom Kun­den zur Ver­fü­gung ge­stell­ten Da­ten ein ein­fa­ches, auf die Lauf­zeit des Ver­tra­ges be­schränk­tes Recht zur Nut­zung im Rah­men der Ver­trags­er­fül­lung. Der Kun­de be­hält zu je­der Zeit das Ur­he­ber­recht so­wie das Ei­gen­tum an sei­nen ei­ge­nen Da­ten.  

4. Schutzrechte Dritter           
4.1 Der Leis­tung von ana­ci­si­on ste­hen kei­ne Rech­te Drit­ter ent­ge­gen. Ein Rechts­man­gel liegt vor, wenn Drit­te in Be­zug auf die Leis­tung be­rech­tig­te Schutz­rechts­an­sprü­chen ge­gen den Kun­den gel­tend ma­chen kön­nen.  
 
4.2 Im Fal­le, dass Rechts­män­gel be­ste­hen, ist ana­ci­si­on nach ih­rer Wahl be­rech­tigt, (a) durch recht­mä­ßi­ge Maß­nah­men die ent­ge­gen­ste­hen­den Rech­te Drit­ter, wel­che die ver­trags­ge­mä­ße Nut­zung der Leis­tungs­er­geb­nis­se be­ein­träch­ti­gen zu be­sei­ti­gen, oder (b) dem Kun­den das Recht zu ver­schaf­fen, die Leis­tung wei­ter­hin zu nut­zen, oder die Leis­tung in der Wei­se zu ver­än­dern oder zu er­set­zen, dass sie frem­de Rech­te Drit­ter nicht mehr ver­let­zen, wenn und so­weit die­se im We­sent­li­chen den ver­ein­bar­ten Funk­ti­ons- und Leis­tungs­merk­ma­len, in den für den Kun­den zu­mut­ba­rer Wei­se ent­spricht.
 
4.3 ana­ci­si­on wird den Kun­den von al­len be­rech­tig­ten An­sprü­chen, die ge­gen ihn in Zu­sam­men­hang mit der Nut­zung der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Leis­tung we­gen Ver­let­zung von Rechts­an­sprü­chen von Drit­ten er­ho­ben wer­den, frei­stel­len, vor­aus­ge­setzt (a) der Kun­de be­nach­rich­tigt ana­ci­si­on un­ver­züg­lich hier­von in schrift­li­cher Form, (b) ana­ci­si­on kann die al­lei­ni­ge Kon­trol­le über die Ver­tei­di­gung ei­nes sol­chen An­spruchs und alle da­mit ver­bun­de­nen Ver­gleichs­ver­hand­lun­gen über­neh­men, (c) der Kun­de stellt die er­for­der­li­chen In­for­ma­tio­nen und Voll­mach­ten so­wie not­wen­di­gen Un­ter­stüt­zungs­leis­tun­gen zur Ver­fü­gung und (d) der Kun­de er­kennt kei­ne der­ar­ti­gen An­sprü­che des Drit­ten an. Als Frei­stel­lung gilt auch die Ab­wehr von un­be­rech­tig­ten An­sprü­chen. Schei­tert die Frei­stel­lung bin­nen ei­ner an­ge­mes­se­nen Nach­frist, kann der Kun­de un­ter den ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen vom Ver­trag zu­rück­tre­ten.

4.4 Die vor­ste­hen­de Ver­pflich­tung ent­fällt, wenn die Rechts­be­ein­träch­ti­gung dar­auf zu­rück­zu­füh­ren ist, dass das Leis­tungs­er­geb­nis oder Tei­le da­von mit Ge­rä­ten oder Pro­gram­men ge­nutzt wer­den, die nicht von ana­ci­si­on ge­lie­fert wur­den bzw. de­ren kom­bi­nier­tem Ein­satz nicht zu­ge­stimmt wur­de.  
 
5. Beistellleistungen des Kunden      
Die Er­brin­gung der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Leis­tung be­darf der en­gen Ko­ope­ra­ti­on zwi­schen ana­ci­son und dem Kun­den. Der Kun­de wird ana­ci­si­on sämt­li­che zur Leis­tungs­er­brin­gung er­for­der­li­chen In­for­ma­tio­nen Da­ten und Un­ter­stüt­zungs­leis­tun­gen (ein­schließ­lich des Zu­gangs zu Un­ter­la­gen, Sys­te­men, Res­sour­cen, Räum­lich­kei­ten und Per­so­nen) un­ver­züg­lich zur Ver­fü­gung stel­len. Bei­stell­leis­tun­gen des Kun­den wer­den zwi­schen den Par­tei­en ge­son­dert ver­ein­bart, so­fern es sich nicht um Bei­stell­leis­tun­gen han­delt, die ana­ci­si­on nach bil­li­gem Er­mes­sen er­war­ten kann. Der Kun­de stellt si­cher, dass alle er­for­der­li­chen Bei­stell­leis­tun­gen recht­zei­tig, im er­for­der­li­chen Um­fang und kos­ten­frei für ana­ci­si­on er­bracht wer­den.       
 
6. Haftung        
6.1 Im Fal­le leich­ter Fahr­läs­sig­keit ist die Haf­tung von ana­ci­si­on auf die Ver­let­zung
ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten (Kar­di­nals­pflich­ten), also von sol­chen Ver­trags­pflich­ten, de­ren Er­fül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erst er­mög­licht und auf de­ren Ein­hal­tung der Kun­de re­gel­mä­ßig ver­traut und ver­trau­en darf, be­schränkt. Die Haf­tung von ana­ci­si­on ist auf den Er­satz des ty­pi­schen, un­mit­tel­ba­ren und beim
Ver­trags­ab­schluss vor­her­seh­ba­ren Scha­dens be­schränkt.

6.2 Vor­be­halt­lich der Zif­fer 9.1 haf­tet der ana­ci­si­on für die Wie­der­her­stel­lung von Da­ten nur, so­weit der Kun­de re­gel­mä­ßig und ge­fah­r­ent­spre­chend Si­che­rungs­ko­pi­en an­ge­fer­tigt und si­cher­ge­stellt hat, dass die Da­ten aus die­sen Si­che­rungs­ko­pi­en mit ver­tret­ba­rem Auf­wand re­kon­stru­iert wer­den kön­nen. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Haf­tung für Da­ten­ver­lust ist aus­ge­schlos­sen.     

6.3 Die obi­gen Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten auch zu­guns­ten von Ar­beit­neh­mern, Ver­tre­tern, Or­ga­nen so­wie Er­fül­lungs- und Ver­rich­tungs­ge­hil­fen von ana­ci­si­on. Für Ver­rich­tungs­ge­hil­fen, die nicht zu­gleich Er­fül­lungs­ge­hil­fen sind, haf­tet der Auf­trag­neh­mer nur, so­fern ihm bei der Aus­wahl und/​oder der Über­wa­chung der Ver­rich­tungs­ge­hil­fen Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit zur Last fällt.

6.4 Scha­den­er­satz­an­sprü­che des Kun­den ver­jäh­ren, so­weit kei­ne kür­ze­re Frist ver­ein­bart ist, in ei­nem Jahr. Die Frist be­ginnt mit dem Schluss des Jah­res, in dem der An­spruch ent­stan­den ist und der Kun­de von den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­den und der Per­son des Schuld­ners Kennt­nis er­langt oder ohne gro­be Fahr­läs­sig­keit hät­te er­lan­gen kön­nen.   

6.5 Die vor­ge­nann­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht im Fal­le der Ver­let­zung von Le­ben, Kör­per und Ge­sund­heit. Die Haf­tung auf Grund zwin­gen­der, un­ab­ding­ba­rer ge­setz­li­cher Vor­schrif­ten (z.B. nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz) bleibt eben­falls un­be­rührt.         

7. Höhere Gewalt       
Die Ver­trags­par­tei­en sind von der Er­fül­lung ih­rer Ver­pflich­tun­gen be­freit, so­weit und so­lan­ge die Er­fül­lung der ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen in­fol­ge von Er­eig­nis­sen oder Um­stän­den, die sich dem Ein­fluss der Ver­trags­par­tei­en ent­zie­hen, un­mög­lich oder un­zu­mut­bar ist. Maß­geb­li­che Er­eig­nis­se oder Um­stän­de sind ins­be­son­de­re Fäl­le hö­he­rer Ge­walt, Streiks und Aus­sper­run­gen, un­vor­her­seh­ba­re Be­triebs- und Ver­kehrs­stö­run­gen, Epi­de­mi­en, schwe­re Krank­hei­ten oder Tod ei­nes Schlüs­sel­mit­ar­bei­ters so­wie ähn­li­che Hin­der­nis­se. Hier­bei han­delt es sich nicht um eine ab­schlie­ßen­de Auf­zäh­lung. Eben­falls als hö­he­re Ge­walt gel­ten mit­hin auch sol­che Um­stän­de, wel­che mit den Vor­ge­nann­ten nach Art und In­ten­si­tät ver­gleich­bar sind und au­ßer­halb des Ein­flus­ses der Par­tei­en ste­hen. Ge­setz­li­che oder be­hörd­li­che Maß­nah­men gel­ten als Fall hö­he­rer Ge­walt. Die Ver­trags­part­ner ha­ben sich un­ver­züg­lich und un­ter Schil­de­rung al­ler Ein­zel­hei­ten von dem Ein­tritt der oben ge­schil­der­ten Er­eig­nis­se und Um­stän­de zu un­ter­rich­ten. Die oben ge­trof­fe­ne Re­ge­lung gilt ent­spre­chend, wenn die dort ge­nann­ten un­vor­her­seh­ba­ren Um­stän­de bei Drit­ten, de­rer sich die Ver­trags­par­tei­en zur Er­fül­lung ih­rer ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen be­die­nen, ein­tre­ten und zu Leis­tungs­hin­der­nis­sen füh­ren, ohne dass der Drit­te die Um­stän­de zu ver­tre­ten hat.
 
8. Vergütung  
8.1 Der Kun­de schul­det für die ver­trags­ge­gen­ständ­li­che Leis­tung die in dem An­ge­bot ge­nann­te Ver­gü­tung. Die Ver­gü­tung ver­steht sich zu­züg­lich der je­weils gel­ten­den ge­setz­li­chen Um­satz­steu­er. Ohne frist­ge­rech­te Zah­lung der Ver­gü­tung ist eine Nut­zung der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Leis­tung un­ter­sagt.

8.2 Falls ein­zel­ver­trag­lich nichts Ab­wei­chen­des ver­ein­bart ist, fal­len Rei­se­kos­ten und Spe­sen dann an, wenn auf aus­drück­li­chen Wunsch des Kun­den Ar­bei­ten au­ßer­halb der Orte der Leis­tungs­er­brin­gung ge­mäß 11.2 er­fol­gen. In die­sem Fall wer­den dem Kun­den die Kos­ten nach tat­säch­li­chem Auf­wand in Rech­nung ge­stellt.

8.3 Falls im Ein­zel­ver­trag ein Ta­ges­satz ver­ein­bart ist, um­fasst die­ser acht (8) Stun­den. Mehr- oder Min­der­leis­tun­gen wer­den an­tei­lig ver­gü­tet. 

8.4 Der Kun­de hat sämt­li­che Rech­nun­gen von ana­ci­si­on spä­tes­tens 14 Ka­len­der­ta­gen nach Zu­gang und Fäl­lig­keit ohne Ab­zug bar­geld­los auf die im An­ge­bot an­ge­ge­be­ne Bank­ver­bin­dung zu zah­len. So­fern es sich bei der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Leis­tung um eine wie­der­keh­ren­de, sich über ei­nen ge­wis­sen Zeit­raum wie­der­ho­len­de Leis­tung han­delt, ist die Ver­gü­tung jähr­lich im Vor­aus, ohne Ab­zü­ge, spä­tes­tens 28 Tage nach Zu­gang ei­ner ord­nungs­ge­mä­ßen Rech­nung fäl­lig. Skon­to wird nicht ge­währt. Et­wai­ge an­fal­len­de Ge­büh­ren für Über­wei­sun­gen aus dem Aus­land trägt der Kun­de.              

8.5 Eine Auf­rech­nung ge­gen For­de­run­gen von ana­ci­si­on ist nur mit un­be­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen zu­läs­sig. Die Ab­tre­tung von For­de­run­gen an Drit­te ist nicht zu­läs­sig.

8.6 ana­ci­si­on be­hält sich das Ei­gen­tum und die ein­zu­räu­men­den Rech­te bis zur voll­stän­di­gen Er­fül­lung al­ler Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen des Kun­den vor. Zu­vor sind die Rech­te stets nur vor­läu­fig und durch ana­ci­si­on wi­der­ruf­lich ein­ge­räumt.           

9. Vertraulichkeit          
Die Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich, alle im Rah­men der Ver­trags­er­fül­lung er­lang­ten Kennt­nis­se von ver­trau­li­chen In­for­ma­tio­nen und Be­triebs­ge­heim­nis­sen des je­weils an­de­ren Ver­trags­part­ners zeit­lich un­be­grenzt, ins­be­son­de­re auch nach Be­en­di­gung der Zu­sam­men­ar­beit, ver­trau­lich zu be­han­deln. Hier­zu ge­hö­ren ins­be­son­de­re tech­ni­sche wie nicht tech­ni­sche In­for­ma­tio­nen, Da­ten, Ide­en, Er­fin­dun­gen, Ge­schäfts­ge­heim­nis­se und/​oder Know-how so­wie sons­ti­ge In­for­ma­tio­nen, die als ver­trau­lich ge­kenn­zeich­net oder als sol­che er­kenn­bar sind. Die Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich, sämt­li­che ver­trau­li­chen In­for­ma­tio­nen und ver­trau­li­ches Ma­te­ri­al Drit­ten nicht zu­gäng­lich zu ma­chen und alle an­ge­mes­se­nen Vor­keh­run­gen zu de­ren Ver­trau­lich­keits­schutz zu tref­fen. Als Drit­te gel­ten auch Mit­ar­bei­ter, wel­che ver­trau­li­che In­for­ma­tio­nen nicht zur Aus­übung ih­rer Tä­tig­keit be­nö­ti­gen.          

10. Exportkontrolle    
Der Kun­de hat bei Wei­ter­ga­be, Über­tra­gung oder ei­ner sons­ti­gen Über­las­sung von ana­ci­si­on ge­lie­fer­ten und in de­ren Ei­gen­tum ver­blei­ben­den Leis­tun­gen an Drit­te im In- und Aus­land die je­weils an­wend­ba­ren Vor­schrif­ten des Zoll und (Re-)Ex­port­kon­troll­rechts ein­zu­hal­ten und hier­für er­for­der­li­che Ge­neh­mi­gun­gen ein­zu­ho­len und ana­ci­si­on un­auf­ge­for­dert vor­zu­le­gen.   

11. Schlussbestimmungen    
11.1 Dar­stel­lun­gen, Ka­ta­lo­ge und Aus­la­gen und sons­ti­ge öf­fent­li­che Dar­stel­lun­gen der Leis­tun­gen von ana­ci­si­on ent­hal­ten kei­ne ver­bind­li­chen An­ge­bo­te, son­dern le­dig­lich eine Über­sicht der an­ge­bo­te­nen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen.            
 
11.2 Die Leis­tungs­er­brin­gung er­folgt aus den Ge­schäfts­räu­men der ana­ci­si­on oder re­mo­te durch Fern­zu­gang, so­fern in ei­ner Ein­zel­ver­ein­ba­rung nichts Ab­wei­chen­des ver­ein­bart ist.      

11.3 ana­ci­si­on ist zum Ein­satz von Un­ter­auf­trag­neh­mern be­rech­tigt.     

11.4 ana­ci­si­on ist be­rech­tigt, den Kun­den na­ment­lich und mit sei­nem Un­ter­neh­mens­lo­go in sei­ne Re­fe­renz­lis­te auf­zu­neh­men und die­se Lis­te Drit­ten vor­zu­le­gen so­wie zu Wer­be­zwe­cken zu ver­öf­fent­li­chen. Der Kun­de kann die­ser Ver­wen­dung je­der­zeit für die Zu­kunft wi­der­spre­chen. ana­ci­si­on ist je­doch nicht ver­pflich­tet, Wer­bung, die zum Zeit­punkt des Wi­der­spruchs be­reits ver­öf­fent­lich wur­de, zu­rück­zu­ru­fen oder zu än­dern.

11.5 Der Kun­de kann die Rech­te und Pflich­ten aus die­sem Ver­trag nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Zu­stim­mung der ana­ci­si­on auf ei­nen Drit­ten über­tra­gen.        

11.6 Die­se Ge­schäfts­be­din­gun­gen un­ter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land un­ter Aus­schluss der Re­ge­lun­gen des in­ter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts so­wie des UN-Kauf­rechts (CISG). Vor Er­he­bung ei­ner Kla­ge hat jede Par­tei das Recht auf den Ver­such güt­li­cher Streit­bei­le­gung un­ter Be­tei­li­gung der Ge­schäfts­füh­rung bei­der Par­tei­en.       

11.7 Ge­richts­stand ist so­weit recht­lich zu­läs­sig aus­schließ­lich Karls­ru­he.         

Stand: 01.09.2025

1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Schulungsdienstleistungen (fortan: „Schulung“) zur Förderung der KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 KI-VO.

1.2 Die Schulungsdienstleistung wird nach vertraglicher Vereinbarung wie folgt erbracht:

  • als Online-Vortrag („Online-Schulung“) oder
  • als Vortrag an einem separat vereinbarten Ort („Präsenz-Schulung“) oder
  • als voraufgezeichnetes Video („Video-Schulung“)

1.3. Ein bestimmter Schulungs- oder Lernerfolg wird nicht geschuldet.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Der Auftraggeber kann über die Webseite https://www.anacision.de/de/ki-schulung oder per E-Mail an info@anacision.de eine unverbindliche Terminanfrage für eine Schulung stellen. Der Auftraggeber hat zum Zwecke der Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse anzugeben.

2.2 Sofern sich die Auftragnehmerin für die Durchführung einer Schulung an einem angefragten Termin entscheidet, unterbreitet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags an die von ihm angegebene E-Mail und übersendet ihm zu diesem Zwecke ein von diesem zu unterzeichnendes Anmeldeformular.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den Eingang des unterzeichneten Anmeldeformulars bestätigt.

2.4 Abweichend davon kann die Video-Schulung auch über die Plattform LearnWorlds (https://www.learnworlds.com/) gebucht werden. Der Vertrag kommt in dem Fall spätestens mit Freischaltung der Video-Inhalte zustande.

3. Nutzungsrechte        

3.1 Die Höhe der Schulungsgebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsangebot.

3.2 Die Schulungsgebühr wird 14 Tage vor Schulungsbeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 14 Tage vor Schulungsbeginn) ist die Gebühr sofort nach Vertragsschluss fällig.

3.3 Abweichend davon wird die Schulungsgebühr für die Video-Schulung mit Vertragsschluss fällig.

4. Leistungsumfang
4.1 Die Auftragnehmerin ermöglicht dem Auftraggeber die Teilnahme an der von ihm gebuchten, eintägigen (08:00 Uhr - 16:00 Uhr) Präsenz- oder Online-Schulung zum Thema „Künstliche Intelligenz im Sinne des Art. 4 KI-VO“.

4.2 Sofern der Auftraggeber die Video-Schulung bucht, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine aus mehreren Videos bestehende Präsentation zur Verfügung. Die Videos werden über die Plattform LearnWorlds (https://www.learnworlds.com/) für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Vertragsschluss zum Abruf zur Verfügung gestellt.

4.3 Im Rahmen der Präsenz-Schulung sowie der Online-Schulung stellt der Auftraggeber die Präsentation im Nachgang an die Schulung innerhalb von einer Woche in digitaler Form zur Verfügung.

4.4 Die Auftragsnehmerin schuldet keine Lernerfolgskontrolle im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG und führt eine solche auch nicht durch. Insbesondere ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, Fragen zum Lernstoff zu beantworten.

4.5 Teilnahmebescheinigungen werden nur bei vollständiger Teilnahme an der Schulung ausgestellt. Eine Zusage zur Anerkennung durch Dritte kann die Auftragnehmerin nicht geben.

5. Technische Voraussetzungen
5.1
Die Online-Schulung wird über Microsoft-Teams (andere Plattformen nach Absprache) durchgeführt. Die Zugangsdaten werden spätestens einen Tag vor Schulungsbeginn an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail übermittelt. Die Zugangsdaten für die Video-Schulung erhält der Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die technischen Voraussetzungen seiner Teilnahme insbesondere wie folgt zu sorgen:

  • Stabile Internetverbindung
  • Aktuelle Browser-Version oder entsprechende Software der Videokonferenz-Plattform
  • Lautsprecher oder Headset
  • Optional: Mikrofon und Webcam für Interaktion

6. Pflichten derTeilnehmenden
Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Zugangsdaten für die Online-Schulung und die Video-Schulung an Dritte weiterzugeben und die Kenntnisnahme von Dritten zu dulden und/oder zu ermöglichen. Zudem ist es dem Auftraggeber untersagt, Aufzeichnungen - insbesondere: Ton-, Video- und Bildaufnahmen - von der Präsenz-Schulung, der Online-Schulung oder der Video-Schulung anzufertigen.

7. Stornierung und Umbuchung
7.1 
Stornierungen der Online-Schulungen sind bis 7 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei möglich. Stornierungen der Präsenz-Schulungen sind bis 14 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei möglich.

7.2 Stornierungen müssen in Textform (E-Mail, Fax, Brief) erfolgen. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert.

7.3 Im Falle der Stornierung fallen Stornierungsgebühren wie folgt an:

  • Bei Stornierung der Präsenz-Schulungen später als 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50% der Schulungsgebühr
  • Bei Stornierung der Online-Schulungen später als 7 Tage vor Schulungsbeginn: 50% der Schulungsgebühr
  • Bei Nichtteilnahme / Absage später als 24 Stunden vor Schulungsbeginn: 100% der Schulungsgebühr

7.4 Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich.

7.5 Stornierungen der Video-Schulungen sind nicht möglich.

8. Programmänderungen und Absage durch die Auftragnehmerin
8.1 Die Auftragnehmerin behält sich vor, Schulungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (mindestens 14 Tage vorher), Ausfall des Referenten, höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund abzusagen.

8.2 Geringfügige Änderungen am Schulungsprogramm sind vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

8.3 Bei Absage durch die Auftragnehmerin werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1 Die Auftragnehmerin ist Inhaberin aller Rechte an den Schulungsinhalten, Materialien und Aufzeichnungen.

9.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen Verwendung der bereitgestellten Materialien.

10. Datenschutz
10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

10.2 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden für die Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), aufgrund von Einwilligung der Auftraggeber (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO) verwendet.

10.3 Die Speicherung der Daten des Auftraggebers (angegebener Name, angegebene E-Mail-Adresse, Dauer der Teilnahme an Seminaren) erfolgt grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten.

10.4 Weitere Informationen zum Datenschutz stellt die Auftraggeberin in ihrer Datenschutzerklärung unter https://www.anacision.de/de/datenschutz bereit.

11. Haftung
11.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Ausfall der Videokonferenz-Plattform oder des Internetzugangs auf Seiten der Auftragnehmerin.

11.2 Vom Haftungsausschluss nach Ziffer (1) ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

11.4  Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.5 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen nach den Ziffern (1) bis (4) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Die elektronische Form (E-Mail) ist ausreichend, soweit nicht gesetzlich die eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

12.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Sitz der Auftragnehmerin (Karlsruhe), sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.