Allgemeine Geschäftsbedingungen der anacision GmbH
Stand: 01.09.2021
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Geschäftsbedingungen oder AGB) gelten für die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen, durch die anacision GmbH (im Folgenden: anacision).
1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bestimmungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn anacision diesen nicht gesondert widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruchs behält sich anacision vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass gegenüber anacision Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen zwischen anacision und dem Kunden (im nachfolgenden gemeinsam: die Parteien). Von anacision dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z. B. Vorschläge, Konzepte, Testprogramme) sind geistiges Eigentum der anacision; sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag diesbezüglich zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen spätestens nach der Beendigung der Verhandlungen nicht mehr benutzt werden. Eine Haftung seitens anacision für solche Gegenstände ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss und Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung geht anacision grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Die Bestimmungen der Einzelvereinbarungen haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB. Sofern die Schriftform aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht vorgeschrieben ist, genügen digitale Abbilder eines unterschriebenen Dokuments, die per E-Mail übermittelt werden, dem Schriftformerfordernis dieser Geschäftsbedingungen. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach durch die Parteien schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot der anacision sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Leistungen, die im Lieferumfang nicht explizit erwähnt sind, sind nicht Teil des Angebots.
3. Nutzungsrechte
3.1 Nutzungsrechte an Individualleistungen
3.1.1 An den erbrachten Leistungen räumt anacision dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechtes zur Veränderung ein.
3.1.2 An den von anacision im Leistungsergebnis verwendeten Modellen, Algorithmen und Konzepten sowie an Software und deren Erweiterung, die anacison auch an Dritte lizenziert, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
3.1.3 anacision verzichtet bei individuell für den Kunden erstellten Leistungen auf Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht der Urheberbenennung, des Zugangs zum Werk und der Rechte gegen Verunstaltung
3.2 Nutzungsrechte im Rahmen einer Entwicklungskooperation
3.2.1 An Leistungen, die einzelvertraglich im Rahmen einer Entwicklungskooperation vereinbart werden, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Weitergehende vermögensrechtliche Befugnisse des Kunden, insbesondere jedwede Art von Vermarktung oder Verwertung gegenüber Dritten wie Übertragung, Vermietung, Verleihung, Veräußerung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe an Dritte, sind unzulässig.
3.3 Im Fall der Lieferung bzw. zur Verfügungstellung von Software Dritter gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen Dritter.
3.4 anacision erhält an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung. Der Kunde behält zu jeder Zeit das Urheberrecht sowie das Eigentum an seinen eigenen Daten.
4. Schutzrechte Dritter
4.1 Der Leistung von anacision stehen keine Rechte Dritter entgegen. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Leistung berechtigte Schutzrechtsansprüchen gegen den Kunden geltend machen können.
4.2 Im Falle, dass Rechtsmängel bestehen, ist anacision nach ihrer Wahl berechtigt, (a) durch rechtmäßige Maßnahmen die entgegenstehenden Rechte Dritter, welche die vertragsgemäße Nutzung der Leistungsergebnisse beeinträchtigen zu beseitigen, oder (b) dem Kunden das Recht zu verschaffen, die Leistung weiterhin zu nutzen, oder die Leistung in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und soweit diese im Wesentlichen den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen, in den für den Kunden zumutbarer Weise entspricht.
4.3 anacision wird den Kunden von allen berechtigten Ansprüchen, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung wegen Verletzung von Rechtsansprüchen von Dritten erhoben werden, freistellen, vorausgesetzt (a) der Kunde benachrichtigt anacision unverzüglich hiervon in schriftlicher Form, (b) anacision kann die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen übernehmen, (c) der Kunde stellt die erforderlichen Informationen und Vollmachten sowie notwendigen Unterstützungsleistungen zur Verfügung und (d) der Kunde erkennt keine derartigen Ansprüche des Dritten an. Als Freistellung gilt auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Scheitert die Freistellung binnen einer angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
4.4 Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Rechtsbeeinträchtigung darauf zurückzuführen ist, dass das Leistungsergebnis oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht von anacision geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde.
5. Beistellleistungen des Kunden
Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung bedarf der engen Kooperation zwischen anacison und dem Kunden. Der Kunde wird anacision sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen Daten und Unterstützungsleistungen (einschließlich des Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Ressourcen, Räumlichkeiten und Personen) unverzüglich zur Verfügung stellen. Beistellleistungen des Kunden werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart, sofern es sich nicht um Beistellleistungen handelt, die anacision nach billigem Ermessen erwarten kann. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenfrei für anacision erbracht werden.
6. Haftung
6.1 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von anacision auf die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten), also von solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beschränkt. Die Haftung von anacision ist auf den Ersatz des typischen, unmittelbaren und beim
Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens beschränkt.
6.2 Vorbehaltlich der Ziffer 9.1 haftet der anacision für die Wiederherstellung von Daten nur, soweit der Kunde regelmäßig und gefahrentsprechend Sicherungskopien angefertigt und sichergestellt hat, dass die Daten aus diesen Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine darüber hinausgehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.
6.3 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Arbeitnehmern, Vertretern, Organen sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von anacision. Für Verrichtungsgehilfen, die nicht zugleich Erfüllungsgehilfen sind, haftet der Auftragnehmer nur, sofern ihm bei der Auswahl und/oder der Überwachung der Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6.4 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren, soweit keine kürzere Frist vereinbart ist, in einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
6.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung auf Grund zwingender, unabdingbarer gesetzlicher Vorschriften (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt ebenfalls unberührt.
7. Höhere Gewalt
Die Vertragsparteien sind von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, soweit und solange die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen infolge von Ereignissen oder Umständen, die sich dem Einfluss der Vertragsparteien entziehen, unmöglich oder unzumutbar ist. Maßgebliche Ereignisse oder Umstände sind insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Epidemien, schwere Krankheiten oder Tod eines Schlüsselmitarbeiters sowie ähnliche Hindernisse. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Ebenfalls als höhere Gewalt gelten mithin auch solche Umstände, welche mit den Vorgenannten nach Art und Intensität vergleichbar sind und außerhalb des Einflusses der Parteien stehen. Gesetzliche oder behördliche Maßnahmen gelten als Fall höherer Gewalt. Die Vertragspartner haben sich unverzüglich und unter Schilderung aller Einzelheiten von dem Eintritt der oben geschilderten Ereignisse und Umstände zu unterrichten. Die oben getroffene Regelung gilt entsprechend, wenn die dort genannten unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, derer sich die Vertragsparteien zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedienen, eintreten und zu Leistungshindernissen führen, ohne dass der Dritte die Umstände zu vertreten hat.
8. Vergütung
8.1 Der Kunde schuldet für die vertragsgegenständliche Leistung die in dem Angebot genannte Vergütung. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ohne fristgerechte Zahlung der Vergütung ist eine Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung untersagt.
8.2 Falls einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, fallen Reisekosten und Spesen dann an, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Arbeiten außerhalb der Orte der Leistungserbringung gemäß 11.2 erfolgen. In diesem Fall werden dem Kunden die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
8.3 Falls im Einzelvertrag ein Tagessatz vereinbart ist, umfasst dieser acht (8) Stunden. Mehr- oder Minderleistungen werden anteilig vergütet.
8.4 Der Kunde hat sämtliche Rechnungen von anacision spätestens 14 Kalendertagen nach Zugang und Fälligkeit ohne Abzug bargeldlos auf die im Angebot angegebene Bankverbindung zu zahlen. Sofern es sich bei der vertragsgegenständlichen Leistung um eine wiederkehrende, sich über einen gewissen Zeitraum wiederholende Leistung handelt, ist die Vergütung jährlich im Voraus, ohne Abzüge, spätestens 28 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Etwaige anfallende Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde.
8.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von anacision ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nicht zulässig.
8.6 anacision behält sich das Eigentum und die einzuräumenden Rechte bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch anacision widerruflich eingeräumt.
9. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt, insbesondere auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere technische wie nicht technische Informationen, Daten, Ideen, Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse und/oder Know-how sowie sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder als solche erkennbar sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und vertrauliches Material Dritten nicht zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu deren Vertraulichkeitsschutz zu treffen. Als Dritte gelten auch Mitarbeiter, welche vertrauliche Informationen nicht zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.
10. Exportkontrolle
Der Kunde hat bei Weitergabe, Übertragung oder einer sonstigen Überlassung von anacision gelieferten und in deren Eigentum verbleibenden Leistungen an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des Zoll und (Re-)Exportkontrollrechts einzuhalten und hierfür erforderliche Genehmigungen einzuholen und anacision unaufgefordert vorzulegen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Darstellungen, Kataloge und Auslagen und sonstige öffentliche Darstellungen der Leistungen von anacision enthalten keine verbindlichen Angebote, sondern lediglich eine Übersicht der angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
11.2 Die Leistungserbringung erfolgt aus den Geschäftsräumen der anacision oder remote durch Fernzugang, sofern in einer Einzelvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart ist.
11.3 anacision ist zum Einsatz von Unterauftragnehmern berechtigt.
11.4 anacision ist berechtigt, den Kunden namentlich und mit seinem Unternehmenslogo in seine Referenzliste aufzunehmen und diese Liste Dritten vorzulegen sowie zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit für die Zukunft widersprechen. anacision ist jedoch nicht verpflichtet, Werbung, die zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits veröffentlich wurde, zurückzurufen oder zu ändern.
11.5 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anacision auf einen Dritten übertragen.
11.6 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Vor Erhebung einer Klage hat jede Partei das Recht auf den Versuch gütlicher Streitbeilegung unter Beteiligung der Geschäftsführung beider Parteien.
11.7 Gerichtsstand ist soweit rechtlich zulässig ausschließlich Karlsruhe.